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Lassen Sie sich von mir ein unverbindliches Angebot speziell für Ihr Haus, Ihre Immobilie erstellen. In diesem Angebot erläutere ich Ihnen u.a. Ihre Pflichten und Ihre Rechte, die Sie zur richtigen Auswahl zwischen Energie-Verbrauchsausweis und Energie-Bedarfsausweis beachten sollten.
Nachfolgend ein paar Vorabinformationen.
Der Energie-Bedarfsausweis stellt Ihnen auf Basis einer orientierenden technischen IST- Analyse dar, welche energetische Qualität und welche errechneten Energieverbräuche - im Vergleich zu anderen Wohngebäuden - Ihr Wohngebäude, Ihre Immobilie hat.
Für die Ausstellung des Energie-Bedarfsausweises sind nachfolgende Unterlagen in Schriftform (Kopie) dem Ausweisaussteller zum Verbleib und zur Dokumentation mindestens 2 Tage vor der Gebäudeuntersuchung zur Verfügung zu stellen.
(Mit den Angaben von Mehrkosten bei Fehlen der Unterlagen in % vom Angebotspreis)
■ Bauzeichnungen M.:1:100 (Lageplan, Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten) 25%
■ Baubeschreibung ( z.B. Bauantrag) 10%
■ Wand-, Decken- und Dachaufbauten, Fensterqualität (Rechnung) 20%
■ Gebäude-/Wohn- Nutzflächenberechnung 5%
■ Wärmeschutzberechnung / Mindestwärmeschutznachweis 5%
■ Unterlagen/Aufstellung über den Umfang von bereits getätigten Modernisierungsmaßnahmen 15%
■ Angaben zur Heizungsanlage/Warmwasseranlage 5%
■ Energieverbrauch über 3 Abrechnungsperioden 5%
■ Letztes Schornsteinfegerprotokoll 5%
■ Anzahl der Bewohner, Angaben von Leerständen 5%
Mein Leistungsumfang:
1. Persönliches Gespräch vor Ort (im Zusammenhang mit der Gebäudeuntersuchung)
2. Erfassung aller beurteilungsrelevanten bautechnischen und bauphysikalischen Gebäudedaten*.
3 . Berechnung des Ist-Zustandes*.
4. Berechnung des Energieverbrauchs*.
5. Erarbeitung von energetischen Sanierungs- Modernisierungsvorschlägen*
6. Erstellung des Energiebedarfsausweises*.
Ein durchzuführender Ortstermin kann nur bei Anwesenheit von mind. einem auskunftsbefugten Gebäude-/Wohnungsnutzer durchgeführt werden. Fragen zu den gebäude-/wohnungsnutzenden Personen und der Wohnungsanamnese sollten von dieser Person im Rahmen der Untersuchungsfeststellungen beantwortet werden können. Ausreichende Beleuchtung, Strom und Wasser sind vom Auftraggeber vorzuhalten.
Bei weiteren Fragen rufen Sie mich bitte unverbindlich an oder schicken mir bitte einfach eine Nachricht.
! Näheres regelt das zu jedem Auftrag speziell für Sie erstellte Angebot !
Entgegen den oberen Angaben erfolgt die Erstellung/Lieferung des Energieausweises nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sachverständiger für baubiologische und energetische Fragen
Andreas Luke
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Fürstmickestraße 19, 57439 Attendorn
Termin nach Vereinbarung