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Bildrechte in Lehre, Wissenschaft und Kultur | Eggers, Christian W.

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Beschreibung

Lange Beschreibung
Bildliche Darstellungen sind ein wichtiger Bestandteil in der Wissensvermittlung. Bildnutzungen zur Lehre, Bewahrung der Kultur und der Forschung sowie der Wissenschaft unterliegen besonderen Regelungen durch das Urheberrecht.  Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können Grafiken, Videos und Fotos von Lehrenden und den Mitarbeitenden der Einrichtungen zur Wissenschaft und Kultur publiziert und zur Kommunikation verwendet werden? Welche Reglungen gelten bei der Nutzung fremder Werke in wissenschaftlichen Arbeiten? Hierauf gibt dieses Buch Antworten.   Im Zuge der 2018 neu geschaffenen urheberrechtlichen Regelungen zur 'Wissensgesellschaft' und zuletzt mit der 2021 Geltung erlangten Urheberrechtsreform ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Erleichterungen und Klarstellungen bei der Nutzung von Grafiken, Videos und Fotografien. Insbesondere wurden Regelungen für die digitale Kommunikation im lehrenden und wissenschaftlichen Kontext neu geschaffen und ergänzt. Dieser Ratgeber zum Urheberrecht richtet sich vor allem an Publizierende, die Grafiken, Videos und Fotos zum Zwecke der Forschung, Lehre und zur Außendarstellung kultureller Einrichtungen nutzen. Damit dient das Buch als Wissensressource in der praktischen Arbeit der Mitarbeitenden der Universitäten, Museen, Bibliotheken sowie Forschungsstellen und den Archiven zur Bewahrung von Kulturgut.Mit der Entwicklung der Wissensgesellschaft steigt das Bedürfnis der publizierenden Einrichtungen aus Kultur, Wissenschaft und Lehre Werke der Bildung und Kultur über das Internet der Allgemeinheit frei zur Verfügung zu stellen. Einen weiteren Schwerpunkt dieses Buches bilden daher die urheberrechtlichen Fragen von Publikationen unter Open-Science-Bedingungen


Inhaltsverzeichnis
1Wegweiser der urheberrechtlichen Lizenzprüfung und Grundbegriffe1.1Prüfungsschema zur praktischen Arbeit mit diesem Buch - die vier Schritte der urheberrechtlichen Lizenzprüfung im Überblick1.1.1Schritt 1 - Unterliegt die zu publizierende Darstellung dem Urheberrecht?1.1.2Schritt 2 - Ist die Darstellung inzwischen durch Zeitablauf 'gemeinfrei' geworden?1.1.3Schritt 3 - Habe ich eine vertragliche Lizenz zur Publikation der Darstellung erworben?1.1.4Schritt 4 - Besteht eine gesetzliche Lizenz zu meinen Gunsten, die fremde Darstellung zu publizieren?1.2Lizenzen, Lizenzgeber und Lizenznehmer1.3Vertragliche und gesetzliche Lizenzen zur Nutzung fremder Bilder1.3.1Schutz der individuellen geistigen Leistung als Werk1.3.2Leistungsschutzrechte1.3.3Inhalte aus Datenbanken1.4Wer urheberrechtliche Lizenzen vergeben kann1.4.1Schöpfer kann nur eine natürliche Person sein1.4.2Welche Leistungen schützt das Urheberrecht?1.5Möglichkeiten des Lizenzerwerbs1.5.1Modelle des vertraglichen Lizenzerwerbs1.5.1.1Rights-Managed-Lizenzen der Bildagenturen1.5.1.2Royality-Free-Lizenzen der Bildagenturen1.5.1.3Mischformen der beiden Lizenzmodelle der Bildagenturen1.5.1.4Lizenzerwerb bei Fotoaufträgen1.5.1.5Lizenzererb in Beschäftigungsverhältnissen1.5.1.6Halbkommerzielle Lizenzen1.5.1.7Community Bilddatenbanken1.5.1.8Offene Bildungsmaterialien1.5.1.9Wikimedia Commons1.5.1.10Pressematerial 'Hand-outs'1.5.1.11'Public Domain'1.5.1.12Die kollektiven Lizenzen der Verwertungsgesellschaften1.5.1.13Die kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung der Verwertungsgesellschaften1.5.2Vom Gesetzgeber definierte Lizenzen1.6Der Lizenzumfang und die Lizenzketten1.6.1Lizenzumfang1.6.2Lizenzketten1.7Vertraglicher Lizenzerwerb der Lehrenden sowie der Fortbildungs- und Vortragsveranstalter1.7.1Lizenzerwerb für fremde Bilder in Präsentationen durch die Dozentinnen und Dozenten1.7.2Folgehandlung 'Vervielfältigung' der Präsentation durch den Bildungsträger1.7.2.1Zustimmung zur Vervielfältigung und zur Zugänglichmachung1.7.2.2Stockmedien der Stockagenturen und die Weiterlizenzierung bei Präsentationen1.7.3Folgehandlung der Veröffentlichung der Präsentation im Internet durch den Bildungsträger1.8'Standardlizenzen' der Stockagenturen1.8.1Ausschluss des Erwerbes exklusiver Nutzungsrechte1.8.2Auslegung von Lizenzbedingungen1.8.2.1Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem BGB1.8.2.2Auslegung entsprechend Urheberrechtsgesetz1.8.3Standardlizenzen von 'Adobe Stock' und 'iStock' und das Recht zur Weitergabe zur Nutzung durch Dritte?1.8.3.1Der Begriff 'Weitergabe'1.8.3.2Adobe Stock und Social-Media Nutzungen unter einer Standardlizenz1.8.3.3iStock und Social-Media-Nutzungen unter einer Standardlizenz1.8.4Erlauben die Standardlizenzen von Adobe Stock und iStock die Überlassung ihrer Medien durch den Lizenznehmer an weitere Nutzer?1.8.4.1Übertragung von Inhalten der Agentur Adobe Stock bei einer Standardlizenz1.8.4.2Erwerb einer Lizenz zu Gunsten Dritter bei der Agentur iStock unter einer Standardlizenz2Urheberrechtlich wenig relevante und nicht relevante Nutzungen2.1Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfristen2.1.1Erlöschen des Urheberrechts2.1.2Erlöschen von Leistungsschutzrechten2.2Exkurs: Gemeinfreie Gemälde der Museen2.2.1Eigentumsrechte an gemeinfreien Werken und Besucherordnungen2.2.1.1Eigentumsrechte2.2.1.2Besucherordnung und Fotoverbot2.2.2Urheberrechtlicher Schutz von Gemälde-Reproduktionen2.3Gemeinfreiheit durch Deklaration nicht möglich2.4Die Linkfreiheit2.5'Es ist doch nur privat!'2.5.1Private Nutzungen kann es nur durch natürliche Personen geben2.5.2Private Nutzungen und Cloud-Dienste2.6Die Nutzung amtlicher Werke3Urheberrechtliche Schranken zur Förderung der Wissensgesellschaft3.1.1Die Schranken der Rechtsausübung 3.1.2Die Grenzen der Schranken3.2Die wichtigsten gesetzlichen Lizenzen zur Bildnutzung im Überblick3.2.1Das Zitatrecht3.2.2Bearbeitungen, Umgestaltungen, Montagen und Collagen3.2.3Karikatur, Parodie und Pastiche3.2.4'Panoramafreiheit'3.2.5Unwesentliches Beiwerk3.2.6Berichterstattung über Tagesereignisse3.2.7Übernahme von Zeitungsartikeln gemäß
49 UrhG4Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)4.1Funktionsweise und Berechtigungskonzepte des UrhDaG4.1.1Das UrhDaG aus der Perspektive der Nutzer - Überblick zu den Lizenzen und Berechtigungskonzepten4.1.2Konzept der mutmaßlich erlaubten Nutzung4.1.3Keine erheblichen Einnahmen4.1.4Zu 'nicht kommerziellen Zwecken'4.2Unternehmens- und Behörden-Postings - Wer ist durch das UrhDaG begünstigt?4.2.1Postings der privaten Unternehmen4.2.2Postings der öffentlichen Stellen5Open-Content-Konzepte und Lizenzen5.1Sinn und Funktion von Open-Content-Lizenzen5.2Am Anfang ist der Wille - Eine Übersicht zu den Open-Content-Bewegungen5.3Gestaltung von Open-Content-Lizenzen in sieben Schritten5.3.1Die Creative-Commons-Lizenzen5.3.2Vorgehen bei der Lizenzierung mittels Creative Commons5.3.2.1Schritt 1 - Habe ich das Recht, das Werk unter CC zu verbreiten?5.3.2.2Schritt 2 - Finanzielle Wertschöpfung unmöglich, will ich das wirklich?5.3.2.3Schritt 3 - CC oder Public Domain?5.3.2.4Schritt 4 - Soll Ihr Werk kommerziell genutzt werden dürfen?5.3.2.5Schritt 5 - Bearbeitungen erlauben?5.3.2.6Schritt 6 - Darf zu anderen CC-Bedingungen verbreitet werden, als Sie es ursprünglich getan haben?5.3.2.7Schritt 7 - Ehre wem Ehre gebührt - Namensnennung5.4Open Content aus der Sicht der Urheber und Urheberinnen5.4.1Freie Fotografinnen und Fotografen5.4.2Werke von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen5.4.3Werke von Professorinnen und Professoren5.4.4Werk von Studierenden5.5Bedenken und Rechte der Geber offener Lizenzen5.5.1Fair Use Grundsatz nicht anwendbar5.5.2Vertragliche Grenzen bei Creative-Commons-Inhalten5.5.3Schutz durch CC-Bedingung zur Namensnennung6Spezielle gesetzliche Lizenzen zur Privilegierung von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kultur6.1.1Geltung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz6.1.2Aufbau des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz6.1.3Bedingungen der Nutzung für den Unterricht und die Lehre6.1.4Nicht kommerzieller Unterricht6.1.5Kreis der Begünstigten6.1.6Umfang der Nutzungen6.2Gesetzliche Lizenz für Unterrichts- und Lehrmedien6.3Gesetzliche Lizenz in der wissenschaftlichen Forschung6.3.1Nutzungshandlungen6.3.2Eigenschaften der begünstigten Nutzenden und der Nutzungshandlungen6.4Gesetzliche Lizenz bei Text- und Data Mining6.5Gesetzliche Lizenzen der Bibliotheken6.5.1Grundsätze und Aufbau der Regelungen6.5.2Verwendungen von Abbildungen der Buchcover durch Bibliotheken6.5.2.1Die 'Kataloganreicherung' mit Coverabbildungen6.5.2.2Lizenz-Vereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst6.5.3Wiedergabe von Buchcovern zur Vorstellung von Neuerwerbungen und Buchrezensionen6.5.4Wiedergabe von Buchcovern und weiteren Abbildungen zur Ankündigung von Veranstaltungen6.5.4.1Sinn und Zweck der Regelung6.5.4.2Abbildungen zur Ankündigung von Ausstellungen6.5.4.3Buchcover-Wiedergabe zur Ankündigung von Lesungen6.5.5Anfertigung und Verbreitung von Ausstellungskatalogen6.5.5.1Vertragliche Lizenzen6.5.5.2Gesetzliche Lizenz 'Katalogbildfreiheit'6.6Lizenzen der Archive, Museen und Bildungseinrichtungen6.7Lizenzen zur Verbreitung nicht verfügbarer Werte6.7.1Erweiterter Anwendungsbereich für Kulturerbe-Einrichtungen6.7.2Lizenzerwerb bei nicht verfügbaren Werken über Verwertungsgesellschaften6.7.2.1Begriff 'kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung'6.7.2.2Merkmal der Unzumutbarkeit6.7.2.3Zweck der Regelungen6.7.2.4Erstreckung der Lizenz auf verwandte Schutzrechte6.7.2.5Begrenzung der Privatautonomie außenstehender Urheber und Urheberinnen6.7.2.6Vergütungen der Nutzungen6.7.2.7Eintragung nicht verfügbarer Werke6.7.3Voraussetzungen zur Verbreitung nicht verfügbarer Werke gemäß
61d UrhG6.8Lizenz zur Nutzung verwaister Werke6.8.1Gesetzliche Lizenz zur Nutzung verwaister Werke6.8.2Verwaiste Werke und die vertragliche Lizenz mit erweiterter Wirkung6.9Bildnachweise und ihre Bestandteile6.9.1Anerkennung der Urheberschaft6.9.2Gesetzliche Pflicht zur Nennung der Quelle6.9.3Ausführung der Bildnachweise6.10Vergütung der gesetzlichen und vertraglichen Nutzungen6.10.1Vergütungsansprüche gesetzliche Lizenzen6.10.2Vergütungspraxis über Verwertungsgesellschaften6.10.2.1Vergütungen bei gesetzlich erlaubten Nutzungen6.10.2.2Vergütungen bei vertraglichem Lizenzerwerb7Personenfotos - 'Recht am Bild' und Datenschutz7.1Datenschutz bei der Öffentlichkeitsarbeit7.1.1Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Öffentlichkeitsarbeit 'öffentliche Einrichtungen'7.1.1.1Ist die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Einrichtungen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur gelockert?7.1.1.2Erfordernis der Themenkompetenz7.1.1.3Äußerungskompetenz kraft partieller Grundrechte7.1.2Kommunikationsrechte privater Einrichtungen7.2Rechtsgrundlagen zur Arbeit mit Personenfotos bei der Öffentlichkeitsarbeit7.2.1Kein Personenfoto ohne Rechtsgrundlage7.2.2Anzuwendende Datenschutzgesetze bei der Öffentlichkeitsarbeit7.2.3Praktikabilität einer Rechtsgrundlage im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit7.2.3.1Fotos von Beschäftigten7.2.3.2Veranstaltungsfotografie7.2.3.3Image- und Werbeproduktionen7.2.4Zulässigkeit der praktikablen Rechtsgrundlage7.2.4.1Einwilligungen7.2.4.2Spezialfall der Einwilligungen unter Berücksichtigung der Open-Content-Nutzungen7.2.4.3Model-Verträge und Verträge mit Vortragenden7.2.4.4'Interessen-Rechtsgrundlagen'7.2.4.5Fotos verstorbener Personen7.2.5Umsetzungen der Informationspflichten7.2.5.1Informationspflichten und die Einwilligungserklärung7.2.5.2Informationspflichten bei Model-Verträgen7.2.5.3Informationspflichten bei Interessen-Rechtsgrundlagen'7.3Rechtsgrundlagen bei der Arbeit mit Personenfotos in der Lehre, Wissenschaft und Kunst7.3.1Anwendbare Datenschutzregelungen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur bei Anfertigung und Nutzung von Personenfotos7.3.1.1Privilegien im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur7.3.1.2Begünstigte der Lockerungen von datenschutzrechtlichen Regelungen7.3.1.3Überblick zu den privilegierenden Erlaubnissen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur7.3.2Fallkonstellationen und Lösungen im Rahmen von Kunst und Forschung7.3.2.1Beispielfall Fotoexkursion der Studierenden7.3.2.2Beispielfall Forschungsarbeit mit historischen Fotos zu 'Kinderbetreuung in der DDR'7.3.2.3Beispielfall Passanten im Architekturfoto7.3.3Videoschaltungen zum Zweck der Lehre7.3.3.1Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Online-Unterricht - Stellungnahme des LfDI7.3.3.2Einsatz geschäftsmäßig erbrachter Videokonferenzdienste - Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW7.4Rechtsgrundlagen zur Langzeitarchivierung von Personenfotos7.4.1Archivierung im 'berechtigten Interesse' Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO7.4.2Praxis: Einwilligung und Informationspflichten7.4.3Fotoarchivierung aufgrund möglicher Rechtsstreitigkeiten ist keine Lösung7.4.4Lösung zur Archivierung der Fotodaten gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchst. a DSGVO - 'freie Meinungsäußerung und Information'8Gewerbliche Schutzrechte bei der Arbeit mit Grafiken, Videos und Fotos8.1Fremde Marken im Bild8.1.1Die Marke darf grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Inhabers in den geschäftlichen Verkehr gebracht werden8.1.2Duldung der Nutzung bei überwiegenden Kommunikationsrechten der Verwender8.1.3Markenrechtsverletzung8.1.4Marken in Open-Content-Publikationen8.2Fremde Designs im Bild8.2.1Designschutz schließt auch Abbildungen fremder Gestaltungen ein8.2.2Abbildungen geschützter Designs im kommerziellen Kontext8.2.3Abbildungen fremder Designs zum Zweck der Lehre und als Zitat8.3Urheberrechtlicher Schutz von Produktgestaltungen8.4Unternehmenspersönlichkeitsrecht

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