Einstellungen
Es werden ausschließlich Fahrzeuge gefördert, deren Kaufdatum nach dem 1. März 2018 liegt.
Die Förderung gibt es, bis der Fördertopf von 10.000 € ausgeschöpft ist bzw. längstens bis zum 31. Dezember 2018. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Förderantrags. Jedem Förderantrag ist eine Rechnungskopie beizufügen. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Pfaffenhofen haben.
Welche Typen von E-Bikes werden gefördert?
Gefördert werden neuartige Pedelecs (Pedal Electric Cycles), E-Bikes (zuschaltbarer Elektro-Antrieb per Drehgriff) und Lasten-Pedelecs/-E-Bikes sowie Gebrauchtmodelle, sofern sie mit Rechnung bei einem Händler erworben werden. Eine Mindestkaufsumme ist nicht zu erfüllen. Elektroroller oder E-Scooter werden nicht gefördert.