zurück
Detaillierte Verkäuferinformationen:

baupark

Impressum
Verantwortlich für den Inhalt

1a marketing + logistik GmbH
Leipziger Str. 51
42109 Wuppertal
Telefon: +49 (0) 202 / 28 39 24 73
Telefax: +49 (0) 202 / 28 39 24 79
E-Mail: info@1a-baustoffhandel.de
Web: www.1a-baustoffhandel.de

Servicezeiten
Montag - Freitag: 7:00 - 17:00 Uhr
Samstag 9:00 - 13:00 Uhr

Registergericht:
Amtsgericht Wuppertal HRB23233
USt.-Nr.: 132/5911/1421
USt-IdNr.: DE277113149

Geschäftsführer:
Dipl. Ök. Tarik Thielmann
Marcus Kück

Alternative Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr
Wir sind seit 17.08.2015 Mitglied der Initiative "FairCommerce".

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.fair-commerce.de.

Streitschlichtung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufen können.
Im Übrigen sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (1a marketing + logistik GmbH, Leipzigerstraße 51, 42109 Wuppertal, vertreten durch Dipl. Ök. Tarik Thielmann, Marcus Kück, Tel.: 0202 / 28 39 24 70, E-Mail: info@baupark.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Versandkosten

Die Lieferkosten können je nach Menge, Distanz und Liefergeschwindigkeit variieren. Sie werden Ihnen im Bestellprozess eindeutig angezeigt. Etwaige Versandkosten sind auf auch auf der Produktdetailseite ersichtlich.

Steuerinformationen

Die angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.

Datenschutz & Sicherheit

Durch Ihren Besuch auf https://atalanda.com stimmen Sie den in der Datenschutzerklärung von https://atalanda.com beschriebenen Vorgehensweisen zu.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1a marketing + logistig GmbH
§ 1 Geltung
(1) Nachfolgende Bedingungen der Firma 1a marketing + logistig GmbH (nachfolgend Verkäufer
genannt) gelten für alle Kaufverträge und sonstigen Verträge, die zwischen dem Verkäufer und dem
Vertragspartner (nachfolgend Käufer genannt) abgeschlossen werden. Diesen Geschäftsbedingungen
widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht; der Verkäufer widerspricht diesen
ausdrücklich.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen natürlichen Personen eine gewerbliche oder
selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsverbindung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Käufer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
– soweit in diesen Bedingungen nicht abweichend geregelt – sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
(3) Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen mit einem Unternehmer gelten die vorliegenden
Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis des Verkäufers, wenn bisher stets auf die
Geschäftsbedingungen hingewiesen wurde und der Käufer den Geschäftsbedingungen nicht
ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Angebote und Kaufabschluss-Bestätigungsschreiben
(1) Alle Angebote sind freibleibend, es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von
Angeboten.
(2) Vertreter und Beauftragte des Verkäufers sind nicht berechtigt, im Namen des Verkäufers dem
Käufer Zusagen gleich welcher Art zu machen. Diese Zusagen werden für den Verkäufer nur dann
verbindlich, soweit der Verkäufer diese innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich bestätigt. Dies
gilt nicht für Zusagen von Prokuristen und Vertreter, für die eine Vertretungsmacht nicht einschränkbar
ist.
(3) Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, gilt das des
Verkäufers.
(4) Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern
der Käufer dieWare auf elektronischemWege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert
und dem Käufer auf Verlangen nebst den vorliegenden Bedingungen per Email zugesendet.
§ 3 Lieferung und Gefahrenübergang
(1) Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, geht mit der Bereitstellung der Ware
am vereinbarten Lieferungsort durch den Verkäufer die Gefahr auf den Käufer über. Ist der Käufer ein
Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Ware mit der Übergabe an den
Käufer über.
(2)Wir sind um die Einhaltung der von uns angegebenen, voraussichtlichen Leistungs- und Lieferfristen
bemüht. Ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung verstehen sich unsere Angaben jedoch nur
als unverbindlich. Die Einhaltung von Leistungs- oder Lieferfristen steht ferner unter dem Vorbehalt der
rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.
Dies gilt nur für den Fall, dass wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben, insbesondere bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet. Wesentliche Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und
Fristen, sofern keine neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die
Änderungen wieder zurückgezogen werden.
(3) Die Nichteinhaltung von Lieferungsterminen und Lieferfristen durch den Verkäufer berechtigen den
Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verkäufer eine
angemessene, mindestens 28 Tage betragende Nachfrist gesetzt hat. Bei Ware, die erst aus dem
Ausland bezogen, oder speziell für den Käufer gefertigt werden muss, ist der Verkäufer für solche
Verzögerungen in der Ablieferung nicht verantwortlich, die er nicht zu vertreten hat.
(4) Unvorhersehbare, unabwendbare, außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche
Maßnahmen, Verkehrsstörungen Streik, Aussperrung der Zulieferer usw. befreien den Verkäufer für die
Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Der Verkäufer wird
den Käufer unverzüglich über den Eintritt unterrichten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung zur
Zahlung fällig.
(2) Die Annahme von Scheck und Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber. Eine Erfüllung liegt auch dann
nicht vor, wenn der Käufer mit Scheck bezahlt, sich aber andererseits vom Verkäufer einen Wechsel
zur Deckung des Scheckbetrages und eventueller Nebenkosten ausstellen lässt. Diskontierungskosten
undWechselspesen trägt der Käufer. Im Falle eines Scheck- oderWechselprotestes kann der Verkäufer
Zug um Zug gegen Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung des Kaufpreises
verlangen. In diesem Falle kann der Verkäufer gegenüber einem Unternehmer auch die sofortige
Barzahlung für einen zu einem späteren Zeitpunkt fällig werdenden Scheck oder Wechsel verlangen.
§ 5 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der gelieferten Kaufsache vor, so gilt Folgendes:
(1) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, setzt die Haftung des Verkäufers voraus,
dass dieser seinen im Einzelfall nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ab Empfang der Ware, anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind
spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Die
vorstehende Verpflichtung zur Anzeige eines Mangels trifft den Unternehmer hinsichtlich offener Mängel
auch dann, wenn eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nicht besteht,mit der Maßgabe,
dass offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 14 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich
anzuzeigen sind. Der Verkäufer haftet zunächst nach seiner Wahl im Rahmen der Nacherfüllung auf
Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Ist der
Verkäufer zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere
verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Rücktritt oder
Minderung und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (Bedingung § 6 Haftung) zu
verlangen.
(2) Ist der Käufer Verbraucher, so kann dieser nach seiner Wahl im Rahmen der Nacherfüllung die
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Ist
der Verkäufer zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise
die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(3) Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, wenn der Käufer dem Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate ab Erhalt der Ware.
(4) Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Schadensersatz wegen Pflichtverletzung oder
Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 ff. BGB bzw. § 311 a BGB, soweit keine Ansprüche
aufgrund der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung geltend gemacht werden. Die Vorschrift des § 852 BGB bleibt von der
vorstehenden Regelung unberührt.
(5) Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben
hiervon unberührt.
(7) Eine Haftung für Mängel übernimmt der Verkäufer nicht bei Mängeln infolge von natürlicher
Abnutzung, unsachgemäßer Bedienung und Wartung sowie durch den Einsatz ungeeigneter
Betriebsmittel. Für Mängel infolge von übermäßiger Beanspruchung sowie nicht vom Verkäufer zu
vertretenden Gebäude-, Witterungs- und sonstigen Umwelteinflüssen nach Gefahrenübergang haftet
der Verkäufer nicht, sofern sich die Vertragsware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder
gewöhnliche Verwendung nicht zum Einsatz unter den vorbezeichneten Einflüssen eignet.
§ 6 Haftung
(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung des Verkäufers - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden
bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatzund
Sachschäden gem. § 823 BGB. Die Begrenzung nach der vorstehenden Bestimmung gilt auch,
soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht
- für Ansprüche des Käufers aufgrund der Übernahme einer Garantie;
- für die Beschaffenheit der Kaufsache;
- für die Haftung für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
- im Übrigen soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein
Mangel arglistig vom Verkäufer verschwiegen wurde.
(2) Der Verkäufer haftet weiterhin, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig darf, verletzt. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit den Aus- und
Einbaukosten bestehen, übernimmt der Verkäufer gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist, nicht,
wenn diese im Ausland anfallen.
(4) Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflicht nicht.
(5) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Verkäufers. Die Rechte des Käufers aus Mängelhaftung gemäß Bedingung § 5 bleiben unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer
das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit
dem Käufer vor.
(2)Wird die Vorbehaltsware vom Unternehmer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt
die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird
Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware
erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zurzeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem
Verkäufer gehörenderWare gemäß §§ 947, 948 des BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird
der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Unternehmer
durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den
Verkäufer das Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware
zurzeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Unternehmer hat in diesen Fällen die im
Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne
der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
(3)Wird Vorbehaltsware vom Unternehmer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware, veräußert, so tritt der Unternehmer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten vorrangig ab; der
Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers
zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte
Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers
steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem anteiligen Wert der
Vorbehaltsware des Verkäufers am Miteigentum entspricht.
(4)Wird Vorbehaltsware vom Unternehmer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten
eingebaut, so tritt der Unternehmer schon jetzt die gegen den Dritten entstehenden, abtretbaren
Forderungen aus Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek vorrangig ab; der Verkäufer
nimmt die Abtretungen an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
(5) Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware
nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 und 4 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen
Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der
Käufer nicht berechtigt.
(6) Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Unternehmer eine
wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor
Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der
Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur
Herausgabe verpflichtet.
(7) Der Verkäufer ermächtigt den Unternehmer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der
gemäß Abs. 3 und 4 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen
Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der
Unternehmer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung
anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
(8) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen
Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch
notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
(9) Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen
oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur
Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen
Forderungen. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
(10) Der Verkäufer verpflichtet sich, zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert der gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Kollisionsrecht sowie das
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf (CISG) finden
keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Käufer, die Verbraucher sind, dann nicht, wenn die
Rechtswahl dazu führt, dass dem Käufer der gewährte Schutz des Rechts des Staates, in dem er seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
(3) Datenspeicherung ohne die ausdrückliche Zustimmung des Käufers werden Daten ausschließlich
zur Abwicklung der Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage
gespeichert. Eine Weitergabe der Daten des Käufers erfolgt nur an mit der Lieferung beauftragte
Unternehmen und auch nur insoweit, als dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Ansonsten
werden die Daten streng vertraulich behandelt und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Soweit
der Käufer eine Datennutzung für interne Zwecke durch den Verkäufer nicht möchte, ist der Käufer
berechtigt, dieser Nutzung jederzeit zu widersprechen. Nach der vollständigen Kaufpreiszahlung und
nach vollständiger Vertragsabwicklung speichert der Verkäufer die Daten des Käufers unter
Berücksichtigung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser
Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht. Jeder Käufer hat das Recht auf eine unentgeltliche
Auskunft seiner gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder
Löschung dieser gespeicherten Daten.
Seite 5/5 Stand 09/2017