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Die Arbeit beschäftigt sich mit der komplexen und bisher kaum behandelten Thematik des internationalen Kartellregresses im Spannungsfeld zwischen Kartell(privat)recht, den allgemeinen Grundzügen der Gesamtschuld und dem Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht. Im Fokus stehen hier insbesondere Fragen des für die Regressklagen zuständigen Gerichts nach ZPO und EuGVVO sowie des auf die jeweiligen Ansprüche anwendbaren Rechts. Insbesondere vor dem Hintergrund des Art. 6 Abs. 3 Rom II-VO in Verbindung mit Art. 20 Rom II-VO, dem Optionsrecht des Geschädigten in Art. Abs. 3 lit. b Rom II-VO und der möglichen Anwendbarkeit drittstaatlicher Rechtsordnungen werden Lösungen erarbeitet, welche die verschiedenen Interessen in Einklang bringen.
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