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Detaillierte Verkäuferinformationen:

Belfor

Impressum
Impressum
BELFOR Deutschland GmbH
Keniastraße 24
47269 Duisburg
Telefon: +49 203 75640400
Fax: +49 203 75640455

E-Mail: hv.duisburg@de.belfor.com
Internet: https://www.belfor.com/de/de

BELFOR Deutschland GmbH wird vertreten durch die Geschäftsführer Michael Rapp, Dr. Michael Bünning, Dr. Kai Elprana.

AG Duisburg
Handelsregister Registernummer: HR B 8959

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 814738185

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag: Sheldon Yellen

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Streitschlichtung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufen können.
Im Übrigen sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BELFOR Deutschland GmbH, Keniastraße 24, 47269 Duisburg, vertreten durch Michael Rapp, Tel.: +49 203 75640400, E-Mail: hv.duisburg@de.belfor.com), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Versandkosten

Die Lieferkosten können je nach Menge, Distanz und Liefergeschwindigkeit variieren. Sie werden Ihnen im Bestellprozess eindeutig angezeigt. Etwaige Versandkosten sind auf auch auf der Produktdetailseite ersichtlich.

Steuerinformationen

Die angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.

Datenschutz & Sicherheit

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1/2
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(„AGB“)
Die BELFOR Deutschland GmbH („BELFOR“) weist den
Auftraggeber in ihrem Vertragsangebot auf die Geltung
dieser AGB hin. Nimmt der Auftraggeber das
Vertragsangebot an, werden diese AGB Vertragsbestandteil.
Auftraggeber i. S. d. AGB sind Verbraucher und
Unternehmer. AGB des Auftraggebers werden anstelle
dieser AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn BELFOR
deren Geltung anstelle dieser AGB ausdrücklich schriftlich
zugestimmt hat.
2. Vertragsangebote
Das Vertragsangebot von BELFOR ist bis zur Annahme
durch den Auftraggeber freibleibend. Änderungen und
Ergänzungen des Vertragsangebots bedürfen der Textform.
Dies gilt auch für Nachtragsleistungen, die in einem
beauftragten Vertragsangebot nicht enthalten sind.
3. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in
Textform vom Auftraggeber und BELFOR vereinbart sind.
Beruht die Überschreitung einer Ausführungsfrist auf einem
Umstand, der nicht von BELFOR zu vertreten ist, trägt der
Auftraggeber die dadurch verursachten Mehrkosten. Dies gilt
auch, wenn die Überschreitung einer Ausführungsfrist durch
zusätzliche Leistungen bedingt ist, mit denen BELFOR
während der Ausführung der vertraglichen Leistungen vom
Auftraggeber beauftragt worden ist. Stehen Sanierungs-,
insbesondere Trocknungsgeräte infolge eines Umstandes
still, den BELFOR nicht zu vertreten hat, trägt der
Auftraggeber die hierdurch verursachten Mehrkosten.
4. Abnahme
Verlangt BELFOR nach der Fertigstellung, ggf. auch vor
Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist, die Abnahme der
Leistung, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die
vertragsmäßig fertig gestellte Leistung abzunehmen. Liegt
ein Mangel vor, kann der Auftraggeber die Abnahme nur bis
zur Beseitigung verweigern. Der Abnahme steht es gleich,
wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer
ihm von BELFOR gesetzten angemessenen Frist von
mindestens 12 Werktagen abnimmt, obwohl er dazu
verpflichtet ist. Samstage sind Werktage. Die Leistung ist
insbesondere dann stillschweigend abgenommen, wenn der
Auftraggeber das Sanierungsobjekt nach Fertigstellung der
Leistung in Gebrauch nimmt.

Die Abnahme erfolgt durch ein Protokoll, dass in Text- oder
Schriftform erstellt werden kann und von beiden Seiten
abgezeichnet wird. Besonders abzunehmen sind auf
Verlangen von BELFOR in sich abgeschlossene Teile der
Leistung und andere Teile der Leistung, wenn sie durch die
weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen
werden.
5. Leistungserfolg und Mängelansprüche des
Auftraggebers
BELFOR verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur
Herstellung des mit diesem vertraglich vereinbarten
Leistungserfolgs. Die Wiederherstellung der
Funktionsfähigkeit des Schadensobjekts ist nur geschuldet,
wenn dies vertraglich ausdrücklich mit dem Auftraggeber
vereinbart ist.
Sofern die beauftragte Leistung nicht frei von Sach- und
Rechtsmängeln ist, kann der Auftraggeber gegenüber
BELFOR die ihm nach den Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches („BGB“) in der jeweils gültigen Fassung vor
und nach der Abnahme eingeräumten Rechtsbehelfe und
Mängelansprüche innerhalb der dafür vorgesehenen
gesetzlichen Verjährungsfristen geltend machen.
Mängelansprüche entfallen dann, wenn BELFOR für die
vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Auftraggeber,
dessen Versicherer oder Sachverständigen angewiesenes
Material verwendet oder ein vom Auftraggeber, dessen
Versicherer oder Sachverständigen gewünschtes Verfahren
anwendet und hierdurch der Sanierungserfolg ganz oder
teilweise beeinträchtigt wird und BELFOR deswegen zuvor
erfolglos schriftliche Bedenken gegenüber dem Auftraggeber
angemeldet hat. Ebenso entfallen Mängelansprüche soweit
BELFOR für die auszuführenden Leistungen auf
ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers dessen
Personal einsetzen muss und BELFOR deswegen zuvor
erfolglos schriftliche Bedenken gegenüber dem Auftraggeber
angemeldet hat.
6. Haftung
Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des
Auftraggebers („Schadensersatzansprüche“), gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter
Handlung, sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben
die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der
zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
sowie die Fälle vorsätzlicher oder grob fährlässiger
Schadensverursachung. Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des
Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt soweit der Schaden durch BELFOR nicht
vorsätzlich oder grob fährlässig verursacht worden ist. Eine
Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist
ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht nicht gerade vor
solchen Folgeschäden schützen sollte.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten
auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und
sonstigen Erfüllungsgehilfen von BELFOR.
7. Sicherheitsvorschriften
Der Auftraggeber hat BELFOR über bestehende
Sicherheitsvorkehrungen und -vorschriften, insbesondere
Unfallverhütungsvorschriften vor Auftragsdurchführung zu
unterrichten, soweit diese nicht unmittelbar mit der
beauftragten Werkleistung verbunden sind. Für Schäden
aller Art, die aufgrund der fehlenden Information von Seiten
des Auftraggebers durch die BELFOR verursacht sind, haftet
BELFOR nicht.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen
notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen,
Berechnungen u. ä. sind BELFOR vom Auftraggeber
unentgeltlich und rechtzeitig vor der Ausführung zu
übergeben. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber
BELFOR in allen Belangen zu unterstützen, die für eine
einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags
erforderlich sind, insbesondere durch Information über
technische und branchenspezifische Besonderheiten und die
Beschaffenheit des zu bearbeitenden Objekts.

Der Auftraggeber benennt BELFOR vor Ausführung der
vertraglichen Leistungen die für die Unterzeichnung der
Arbeitsrapporte, Lieferscheine, die Ermittlung und Prüfung
des Aufmaßes einschl. etwaiger Messprotokolle sowie der
Überwachung und Abnahme der Leistungen
bevollmächtigten Personen. Die Bevollmächtigung ist
gegenüber BELFOR durch Vorlage der Vollmachtsurkunde
nachzuweisen. Die Bevollmächtigten des Auftraggebers
stehen BELFOR für Auskünfte und Informationen zu den in
Ziffer 7. aufgeführten Sicherheitsvorschriften zur Verfügung.
2/2
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter von
BELFOR zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang
zum Arbeitsplatz vor Ort haben. Er stellt BELFOR auf seine
Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom, Wasser einschließlich
der erforderlichen Anschlüsse sowie Lagerflächen und
Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter von BELFOR zur
Verfügung. Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume müssen den
einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und
gewerberechtlichen Vorschriften entsprechen. Der
Auftraggeber hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen und Erlaubnisse, z. B. nach Baurecht,
Wasserrecht etc. auf seine Kosten herbeizuführen bzw.
einzuhalten.
9. Abtretung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen von
BELFOR die ihm als Versicherungsnehmer aus
Versicherungsvertrag in Ansehung des Schadens
gegenüber dem Versicherungsgeber zustehenden
Leistungsansprüche in Höhe der Kosten, die BELFOR für
die von ihr durchgeführten Sanierungsleistungen
beansprucht, erfüllungshalber abzutreten. Der Auftraggeber
darf Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von BELFOR abtreten.
10. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen verstehen
sich grundsätzlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich
erwähnt ist, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer, es sei denn, dass der Auftraggeber als
Leistungsempfänger nach § 13b UStG als Steuerschuldner
gilt. Der Rechnungsbetrag wird, sofern nichts anderes
vereinbart ist, mit der Abnahme zur Zahlung innerhalb von 8
Tagen ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlungsfrist beginnt mit
der Abnahme. Rechnungsbeanstandungen muss der
Auftraggeber unverzüglich und in Textform gegenüber
BELFOR erheben. Bei Zahlungsverzug oder
Zahlungseinstellung sind sämtliche Forderungen von
BELFOR ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug
ist BELFOR berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß
§§ 288, 247 Abs. 1 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Ist der Auftraggeber von BELFOR Unternehmer, sind
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht gegenüber
Forderungen von BELFOR dem Auftraggeber nicht gestattet,
außer, es handelt sich um unbestrittene, rechtskräftig
festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche. Ist der
Auftraggeber von BELFOR Verbraucher, so ist die
Aufrechnung gegenüber Forderungen von BELFOR dem
Auftraggeber nur dann gestattet, wenn es sich nicht um
Ansprüche auf Mängelbeseitigungs- oder
Fertigstellungskosten handelt. Die Aufrechnung mit anderen
Ansprüchen ist dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, nur
gestattet, wenn es sich um unbestrittene, rechtskräftig
festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche handelt.
Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, kann unter den
gesetzlichen Voraussetzungen Zurückbehaltungs- u.
Leistungsverweigerungsrechte gemäß den §§ 320 ff., 341
Abs. 3 BGB gegenüber BELFOR geltend machen.
11. Umsatzsteuer bei Bauleistungen
Verwendet der Auftraggeber eine etwaig von BELFOR
erbrachte Bauleistung für eigene Bauleistungen gegenüber
Dritten, so wird der Auftraggeber BELFOR wegen der damit
verbundenen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach §
13b UStG sofort schriftlich oder in Textform darauf
aufmerksam machen.
12. Transport und Versicherung
Ist eine Sanierung von Mobilien außerhalb des
Schadensortes erforderlich und vereinbart, so erfolgt ein
Transport durch BELFOR oder eine von dieser
ausgesuchten Spedition nur, wenn der Auftraggeber eine
Transportversicherung mit ausreichender Deckung
nachweist oder die BELFOR mit dem Abschluss einer
Transportversicherung im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers bevollmächtigt. Für Transportschäden haftet
BELFOR im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über das
Fracht- und Speditionsgeschäft sowie nach Maßgabe der
Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen, wenn deren
vertragliche Geltung mit dem Auftraggeber vereinbart wird.
Wird im Zusammenhang mit der Sanierung von Mobilien
außerhalb des Schadensortes ein Lagervertrag zwischen
BELFOR und dem Auftraggeber vereinbart, weißt BELFOR
den Auftraggeber hiermit darauf hin, dass das eingelagerte
Gut auf Verlangen des Auftraggebers zu versichern ist, z. B.
Feuerversicherung. Verlangt der Auftraggeber von BELFOR
die Eindeckung einer Versicherung für ein von ihm
gewünschtes Risiko, so bevollmächtigt er BELFOR dazu, im
Namen und für Rechnung des Auftraggebers.
Mangels anderweitiger Vorgaben des Auftraggebers
erfolgen die Auswahl und der Abschluss einer Versicherung
nach den vorstehenden Bestimmungen nach billigem
Ermessen von BELFOR.
13. Datenschutz
BELFOR verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen
nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.
Insbesondere wird BELFOR seine Mitarbeiter verpflichten,
über die ihnen aus Anlass oder bei Gelegenheit der Tätigkeit
für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten
personenbezogenen Daten und anderen Informationen
gegenüber jedermann Stillschweigen zu wahren. Die
Mitarbeiter von BELFOR wurden auf das Datenschutzrecht
zu verpflichtet, bevor sie die Tätigkeit aufgenommen haben.
Entsprechender Nachweis wird auf Anforderung erbracht.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber bestehen. Für
den Fall der Zuwiderhandlung gegen
Datenschutzbestimmungen des BDSG kann der
Auftraggeber das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
kündigen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand - vorbehaltlich der Bestimmungen des § 38
ZPO - für sämtliche Ansprüche aus dem mit dem
Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag und seiner
Durchführung ist der Sitz der beauftragten Niederlassung
von BELFOR. Für die Ausführung der vertraglichen
Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
15. Hinweis zur Verbraucherschlichtung
BELFOR bittet jeden Auftraggeber, der Verbraucher ist, um
Verständnis, dass BELFOR nicht verpflichtet ist und in der
Regel auch nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren
nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in
Verbrauchersachen vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
16. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden
Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen
Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile
nicht.
Stand: August 2022

Verbraucher Informationen
Hinweis zur Verbraucherschlichtung
Wir bitten jeden Auftraggeber, der Verbraucher ist, um Verständnis, dass wir nicht verpflichtet sind und in der Regel auch nicht bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.